So entsorgen Sie richtig!

Bitte beachten!

Die Bestimmungen für die Entsorgung von Baustoffen aller Art hat sich in den vergangen Jahren stark verändert.

Um dort einen Überblick über die aktuellen Bestimmungen zu bekommen, erläutern wir Ihnen den richtigen Umgang mit zu entsorgenen Baustoffen

Die folgenden Baustoffgruppen sollten nicht vermengt werden, da sonst hohe Trennungskosten entstehen:

Asbest:

Asbestbaustoffe dürfen nur durch Fachunternehmen und unter hohen Auflagen entfernt und abgefahren werden. Dieser Baustoff darf auf keinem Fall einfach ohne Verpackung auf dem Anhänger geladen und abgefahren werden.

Asbest befindet sich u.a. in Dächern, Nachtspeicheröfen, Fensterbänken, Fugenkleber etc.

Für die Untersuchung empfehlen wir Ihnen die Firma NUTECH GmbH aus Neumünster.

Asphaltbruch:

Asphalt muss vor Entsorgung auf PAK-Gehalt hin geprobt werden. Erst dann kann ein entsprechender Entsorgungsweg gewählt werden. Asphalt muss ebenfalls separat entsorgt werden.

Boden:

gewachsener Boden muss ab einer Menge von 100 cbm zusätzlich durch ein Bodenlabor auf Schadstoffe untersucht werden. Je nach festgestellter Belastung muss dann ein besonderer Recycling- bzw. Entsorgungsweg gewählt werden.

Wir empfehlen Ihnen das Umweltlabor UCL aus Kiel

Beton:

Fundamente, geringer Anteil an Stahlbewehrung

Baumischabfall:

In den Baumischabfall darf einiges gemischt werden:

Zu den Baumischabfällen gehört u.a. Holz, Schrott, kleine Mengen Styropor, Teppichreste, Rigipsplatten, Kabel, Gasbeton, Keramik und Kunststoffe

auf keinen Fall darf jedoch folgendes enthalten sein:

Sonderfabfälle, Asbest, Dachpappe,  große Mengen Styropor, Hausmüll, Autoreifen, Holzschutzmittel, Flüssigkeiten

Baumstubben

Baumstubben sind einzeln zu entsorgen.

Bauschutt:

Dem Bauschutt sind folgende Baustoffe zuzuordnen: Ziegelsteine, Verblender, Mauerwerkssteine, Betonrückstände,Steinplatten, Fenster und Türstürze aus Beton

Buschwerk

Sträucher, Äste und kleine Wurzel zählen zu Buschwerk. Dieses ist problemlos zu entsorgen.

Dachpappe und Bitumen:

Dachpappe bzw. bitumenhaltige Baustoffe müssen vor der Entsorgung auf Quecksilber untersucht werden. Erst dann kann die separate Entsorgung erfolgen.

Für die Untersuchung empfehlen wir Ihnen die Firma NUTECH GmbH aus Neumünster.

Dämmwolle:

Dieser Dämmstoffe muss zwingend separat entsorgt werden. Hier reicht es diese in großen Säcken zu verpacken, damit die Feinanteile nicht durch die Luft fliegen.

Holz, A1-A3

Unbehandeltes Holz ist problemlos zu entsorgen. Dies befindet sich oft im Innenbereich von Gebäude. Innentüren, Zargen, Treppen etc. gehören u.a. zu dieser Gruppe.

Holz, A4

Unter behandeltes Holz versteht man Holz, dass zum Schutz gegen Verrottung imprägniert worden ist. Nahezu alle Hölzer im Außenbereich sind in irgendeiner Form mit Anstrichen etc. versehen.

Styropor:

Styropobaustoffe müssen vor der Entsorgung auf HBCD-Haltigkeit untersucht werden.

Für die Untersuchung empfehlen wir Ihnen die Firma NUTECH GmbH aus Neumünster.