Gewerbeabfälle | Pappe und Papier
Gewerbeabfall wird als eine spezielle Art von Abfall betrachtet.
Es handelt sich um eine Mischung von recycelbaren Abfällen, die in ihrer Zusammensetzung dem gewöhnlichen Hausmüll ähnlich sind. Daher besteht grundsätzlich die Verpflichtung, diesen Abfall ebenso wie Hausmüll anzunehmen. Das bedeutet, dass der anfallende Gewerbeabfall gemäß der aktuellen Definition eigentlich dem örtlichen Entsorgungsunternehmen übergeben werden muss.
Seit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung im Jahr 2003 ist es zudem erforderlich, Gewerbeabfall streng zu trennen und in den verschiedenen Tonnen des örtlichen Entsorgungsunternehmens zu sammeln. Gewerbetreibende haben jedoch die Möglichkeit, einen Teil des anfallenden Abfalls, der als „Abfall zur Verwertung“ (AvZ) bezeichnet wird, separat zu sammeln und von privaten Entsorgungsunternehmen entsorgen zu lassen. Dies geht oft mit einer erheblichen Zeit- und Kosteneinsparung einher. In den Gewerbeabfallcontainern, die von privaten Entsorgungsunternehmen bereitgestellt werden, werden recyclebare Stoffe wie Verpackungsmaterial, Styroporverpackungen, Hartkunststoffe (Rohre, Kabelkanäle usw.), ungiftige und wiederverwertbare Metalle, Folien, Kunststoffe, Textilien (einschließlich Teppichböden usw.) und auch behandeltes oder beschichtetes Holz gesammelt.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen und Preise und überlegen Sie, ob ein Gewerbeabfallcontainer für Ihr Unternehmen sinnvoll ist. Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir beraten Sie gerne und bemühen uns, Ihnen ein passendes Angebot zu machen.
Unsere Umleerbehälter und Müllgroßbehälter sind in drei verschiedenen Größen erhältlich. Sie sind ideal für den langfristigen Einsatz an der Abfallquelle geeignet und können dank ihrer Räder problemlos bewegt werden und werden direkt vor Ort durch das Sammelfahrzeug entleert.
Alle Behälter sind mit Deckeln versehen, entweder mit Klapp- oder Schiebedeckeln, und können auf Wunsch auch verschlossen werden. Je nach Art und Menge des Abfalls erfolgt die Entleerung auf Abruf oder in einem festen, regelmäßigen Intervall, ganz nach Ihren Wünschen.
Sie haben Fragen. Wir haben Antworten.
T. 04307 - 36 999 71
Ebenso dürfen Speisereste oder jegliche Arten von Sondermüll nicht als Gewerbeabfall entsorgt werden. Diese Abfälle müssen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht und separat entsorgt werden. Essensreste gehören in die Biotonne des örtlichen Entsorgungsunternehmens.
Für Steine und Bauschutt gibt es spezielle Container, in denen diese Materialien zur anschließenden Wiederverwertung oder Lagerung gesammelt und abtransportiert werden. Dies ist aufgrund der aufwändigen Sortierung und der spezialisierten Recyclinganlagen erforderlich.